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Neue Regeln fürs Angeln in Hessen - Hessische Fischereiverordnung aktualisiert

Seit dem 29. April 2023 ist eine neue Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) in Kraft. Die HFischV beinhaltet wesentliche Regelungen für das Angeln in Hessen wie z. B. ganzjährige Fang- und Entnahmeverbote, Schonzeiten, Entnahmemaße, Regelungen über Gemeinschaftsfischen, verbotene Fangmethoden, Kennzeichnungspflichten für Fanggeräte usw.


Besonders relevant für alle in Hessen angelnden Menschen sind die neu eingeführten Entnahmemaße, umgangssprachlich Entnahmefenster oder Küchenfenster genannt. Insgesamt neun heimische Fischarten haben nun neben dem Mindestmaß auch ein Entnahme-Endmaß, d. h. auch große Individuen dieser Arten müssen künftig zum Bestandserhalt wieder in das Fanggewässer zurück gesetzt werden. Die Regelungen findet ihr im § 2 HFischV. Für unsere Darmstädter Gewässer besonders relevant sind nachfolgende Änderungen für Aal, Hecht, Karpfen (wildform), Rotfeder und Schleie:


Aal, Schonzeit 15.09. - 01.03., Entnahmemaß 50 - 70 cm

Hecht, Schonzeit 01.02. - 15.04., Entnahmemaß 50 - 90 cm

Karpfen (Wildform), Schonzeit 15.03. - 31.05., Entnahmemaß 45 - 60 cm

Rotfeder, Schonzeit 15.03. - 31.05., Entnahmemaß 20 - 30 cm

Schleie, Schonzeit 01.05. - 30.06., Entnahmemaß 25 - 45 cm


Die Regelungen zum Aal sind für uns nicht ganz rund, da zumindest dort, wo noch Tiere in geschlossenen Gewässern ohne Abwanderungsmöglichkeit vorkommen, eigentlich kein erweiterter Schutz notwendig wäre. Andererseits sorgen die wenigen noch vorhandenen Aale in unseren Stillgewässern dafür, dass die Bestände invasiver gebietsfremder Krebse dezimiert werden. Es gibt also durchaus verschiedene Blickwinkel.


Weiterhin interessant für alle in Hessen angelnden Menschen sind die neuen Formulierungen zum allgemeinen Schutz der Fische im § 14 HFischV.



und als PDF bei uns auf der Homepage im Bereich Downloads. Die Gewässerordnung des Vereins wird von unseren Gewässerwarten zeitnah angepasst.


Der Vorstand










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