

Arbeitseinsätze
Allgemeines
Jedes Mitglied ist ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 14. Lebensjahres folgt, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.
Zusätzlich müssen im Aufnahmejahr 5 Aufnahmestunden erbracht werden. Frauen sind von der Arbeitsstundenpflicht befreit.
Die Arbeitseinsätze werden von den Teichwarten koordiniert und finden in der Regel an jedem dritten Samstag im Monat von 09:00 bis 14:00 Uhr statt.
Der Treffpunkt ist an der Fischerhütte.
Anmeldepflicht
Die Anmeldepflicht dient der Planung und Vorbereitung. Bitte meldet euch deshalb bis spätestens mittwochs vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz an bei:
Sebastian Mundt, Mobil 0176/76054911, E-Mail seb.mundt@googlemail.com
Bitte nicht vergessen
- Der Witterung entsprechende Arbeitskleidung
- Festes Schuhwerk und Gummistiefel
- Arbeitshandschuhe
Das wird bei den Arbeitseinsätzen gemacht
Hauptsächlich widmen wir uns der Pflege unserer Gewässer und Gewässerufer, damit diese intakt bleiben. Aber es werden auch Sonderarbeiten wie z. B. Fischbesatz (näheres von den Gewässerwarten) oder Rundschreiben-Versand (näheres von den Schriftführern) angeboten. Wenn ihr selbst Vorschläge habt, was in, an und um unsere Gewässer und das Vereinsgelände getan werden sollte, dann wendet euch gerne an den Vorstand.



Termine
17.01.2026
21.02.2026
18.04.2026
16.05.2026
20.06.2026
18.07.2026
15.08.2026
19.09.2026
17.10.2026
21.11.2026
19.12.2026
Hinweis:
Die Arbeitseinsätze ab Mitte November müssen aus abrechnungstechnischen Gründen meist dem Folgejahr zugeordnet werden, da zum Jahresende die Einzüge für nicht geleistete Arbeitseinsätze erfolgen!